Bauen und Wohnen
Nordteil - Grundplan
Mittelteil - Grundplan
Südteil - Grundplan
1. Änderung - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - ALDI Coburger Str. (2007)
2. Änderung - Sondergebiet Glasmuseum (2007)
3. Änderung - Sondergebiet Küchenarena (2007)
4. Änderung - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Anna Park (2009)
5. Änderung - wurde in der 8. Änderung integriert
6. Änderung - Kläranlage (2010)
7. Änderung - wurde in der 8. Änderung integriert
8. Änderung - Fortschreibung im Stadtgebiet (2018)
9. Änderung - wurde in der 14. Änderung integriert
10. Änderung - wurde in der 14. Änderung integriert
11. Änderung - wurde in der 14. Änderung integriert
12. Änderung - Photovoltaik-Freiflächenanlage Blumenrod (2020)
13. Änderung - Rödental Mitte EDEKA Markt (2020)
14. Änderung - Fortschreibung im Stadtgebiet (2020)
15. Änderung - Brückenstraße Schafsteg Seniorenwohnanl. (2021)
16. Änderung - Sondergebiet Photovoltaikanlage Weißenbrunn v. W. (2021)
Bitte beachten Sie:
Auch wenn für manche Stadteile bzw. Bereiche kein Bebauungsplan existiert/vorhanden ist, sollten Sie vor Beginn Ihrer Planungen Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen.
Grundsätzlich gilt:
Ob mit oder ohne Bebauungsplan, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und besprechen Sie mit uns vorab Ihr geplantes Vorhaben.
Kontakt:
Tel.: 09563/9640 oder 9642
Fax: 09563/9649
Blumenrod
Photovoltaik-Freiflächenanlage Blumenrod (2020)
Einberg
Breitenbaumäcker (1978)
Einberg Mitte (1979)
Einberg Mitte - 2. Änderung (2015)
Einberg Ost (1994)
Einberg West (2000)
Stockäcker (1989)
Vogelleite - 1. Änderung (2004)
Wirthswiese (1981)
Fischbach
keine Bebauungspläne vorhanden
Fornbach
keine Bebauunspläne vorhanden
Kipfendorf
Schwarze Leite (2019)
Weiße Leite (2022) - Bebauungsplan wurde dem Stadtteil Rothenhof zugeordnet (siehe unten)
Mittelberg
keine Bebauungspläne vorhanden
Mönchröden
Am Rabersbach (1964)
Brückenstraße/Schafsteg (2021)
Gnaileser Str. 2 (2017)
Mahnberg (1997)
Mahnberg II (2000)
Mahnbergäcker (2013)
Mahnbergäcker II (2018)
Nußleite (1977)
Rothinestraße (2020)
Rödental-Mitte-Röthlein (1980)
Rödental-Mitte-West (1977)
Rödental-Mitte-Zentrum - 6. vorhabenbezogene Änderung (2020)
Rödental-Mitte-Zentrum, Mitte-West, Mitte-Röthlein (1990)
Sport- und Freizeitgelände Eller (1995)
Oberwohlsbach
Lauterburgäcker (2000)
Oberwohlsbach Mitte (2017)
Oberwohlsbach Nord West - 2. Änderung (1987)
Oberwohlsbach Nord West - 3. Änderung (1995)
Oeslau
AnnaPark (2009)
Gewerbegebiet an der A 73 (2018)
Gewerbegebiet an der A 73 Änderung (2022)
Langer Rain (2022)
Saint-Gobain West (2008)
Sport- und Freizeitgelände Oeslau West (1980)
Sport- und Freizeitgelände Oeslau West Änderung (2020)
Rothenhof
Weiße Leite (2022)
Schönstädt
keine Bebauungspläne vorhanden
Spittelstein
Bergfeld (2008)
Unterwohlsbach
Europäisches Museum für modernes Glas, Park Rosenau (2006)
Rennersberg (2006)
Waldsachsen
Asigweg (1990)
Kirchstück (2002)
Kirchstück II (2000)
Steinernes Stück (1970)
Waltersdorf
keine Bebauungspläne vorhanden
Weißenbrunn v. Wald
Photovoltaik-Anlage Weißenbrunn v. W. (2018)
Photovoltaik-Anlage Weißenbrunn v. W. (2021)
Steinäcker-Seienwiesen (1987)
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (2018)
Rahmenplanung Quartier Schlesierstraße bis Stadtmitte:
Beschluss Rahmenplanung vom 11.09.2023
Rahmenplanung Quartier Schlesierstraße bis Stadtmitte vom 11.09.2023
Vorbereitende Untersuchung und Sanierungsgebiet Mönchröden:
Beschluss Sanierungssatzung vom 06.11.2023
Beschluss der vorbereitenden Untersuchung Mönchröden vom 06.11.2023
Sanierungsgebiet Mönchröden Umgriff vom 06.11.2023
Flyer VU Mönchröden
Bericht VU Mönchroeden
Vorbereitende Untersuchung und Sanierungsgebiet Oeslau:
Beschluss Sanierungssatzung vom 06.11.2023
Beschluss der vorbereitenden Untersuchung Oeslau vom 06.11.2023
Sanierungsgebiet Oeslau Umgriff vom 06.11.2023
Flyer VU Oeslau
Bericht VU Oeslau
Ansprechpartner
Günter Benning
Tel.: 09563 96-40
Fax: 09563 96-49
Die Stadt Rödental hat einen Arbeitskreis Klimaschutz gegründet, der sich aus Vertretern der Stadtratsfraktionen zusammensetzt. Neben eigenen städtischen Maßnahmen werden auch allgemeine Regelungen für das Stadtgebiet besprochen. So wurden Richtlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen.
Richtlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen der Stadt Rödental
Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Rödental (auszugsweise)
Erläuterungsbericht Gewässerentwicklungskonzept
Gewässerstrukturkartierung
Machbarkeitsstudie (2022)
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED - Oeslau (2021)
Umrüstung Flutlichtanlage Sportstadion Oeslau auf LED-Technik (2020)
Erweiterung der Kindertagesstätte Lienhard-Fuchs (2020)
Generalsanierung Grundschule Einberg (2019)
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED - Mönchröden (2019)
Generalsanierung Mittelschule Oeslau (2018)
IT-Ausstattung der Schulen - Digitales Klassenzimmer (2018)
Zertifikat Sanierung Straßenbeleuchtung (2017)
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED - Spittelstein (2017)
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED - Unterwohlsbach (2017)
Im Stadtgebiet von Rödental befinden sich folgende Baugebiete in Planung bzw. in Umsetzung:
Oeslau - Langer Rain
Ansprechpartner Fa. Schopf & Teig
Rothenhof - Weiße Leite
Ansprechpartner Fa. Schopf & Teig
Rothenhof - Spitzacker/Mönchsleite - E N T W U R F -
Ansprechpartner Bauamt Stadt Rödental Tel. 09563/9640
Gewerbegebiete und Gewerbeflächen erfragen Sie bitte in unserem Bauamt
Kontakt:
Tel.: 09563 9640
Fax: 09563 9649
Wohnungsvermittlung
Allgemeine Infos:
- Vermittlung von Sozialwohnungen
- Registrierung von Wohnungssuchenden
- Wohnungsvergabe im Rahmen des Wohnungsbindungsgesetzes
Das Wohnungsamt der Stadt Rödental vermittelt Mietwohnungen, die sich im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg befinden. Bei dem Großteil der Wohnungen handelt es sich um Sozialwohnungen*, es werden aber auch frei finanzierte Wohnungen vermittelt.
*Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete") auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden.
Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, muss ein Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung gestellt werden.
Kontakt:
Tel.: 09563 96-31
Fax: 09563 96-49
Beantragung eines Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sind u. a.
- Art der Fördermittel
- Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
- Wohnungsgröße
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen