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Verkehrswesen – Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen gem. § 45 StVO

Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum wird prinzipiell eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Diese ist mindestens sieben Tage vor Maßnahmebeginn zu beantragen.

Kontakt

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Tel.: 09563 96-37
Fax: 09563 96-49

Formulare

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen

Online-Beantragung

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)