Verkehrswesen – Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen gem. § 45 StVO
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum wird prinzipiell eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Diese ist mindestens sieben Tage vor Maßnahmebeginn zu beantragen.
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