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Fischereischein

Beantragung eines Fischereischeines:

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahrs mit Begleitperson (Fischereischeininhaber) ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • aktuelles Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Gebühren:

Weitere Angaben bzw. die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte in der Stadtverwaltung bzw. unter folgenden Links:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

Kontakt

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Tel:  09563 96 33
Fax: 09563 96 49

Formulare

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Online-Beantragung:

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