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Gewerbesteuer

Grundsätzliches:

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der Gemeinde zu bestimmen ist.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Hebesatz der Stadt Rödental:

Für den Bereich der Stadt Rödental gilt folgender Hebesatz:
Gewerbesteuer: 360 %

Kontakt

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Tel.: 09563 96-21
Fax: 09563 96-49

Hinweise

Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten.