Bürgerstiftung
S t i f t u n g u n s e r R ö d e n t a l
Bitte entnehmen Sie die Informationen aus anhängendem Flyer:
Flyer Download
Weitere Informationen:
Dem Stiftungsrat gehören als ständiges Mitglied - Vorsitzender
Sinnstifter-Reihe mit einem Video-Beitrag über die Stiftung unser Rödental unter www.sparkasse-co-lif.de/stiftergemeinschaft.
Wer sich engagieren möchte, kann sich an die Mitglieder des Stiftungsrates oder die Stadt Rödental unter 09563-9620 wenden und auch der Stiftungsexperte Herr Stephan Franke der Sparkasse Coburg-Lichtenfels steht unter 09571-153336 für Auskünfte zur Verfügung.
Die Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg-Lichtenfels im Sondervermögen
der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG lautet:
IBAN: DE31 783 500 00 0044 9999 44 BIC BYLADEM1COB
Verwendungszweck: „Stiftung unser Rödental"
Bitte angeben, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Soweit keine abweichende Bestimmung festlegt wird, werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 200 € dem Grundstock der Stiftung unser Rödental zugebucht. Zuwendungen von bis zu 200 € werden als Spende behandelt und zeitnah einem dem Stiftungszweck entsprechenden Vorhaben zugeführt.
Bitte entnehmen Sie die Informationen aus anhängendem Flyer:
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Weitere Informationen:
Dem Stiftungsrat gehören als ständiges Mitglied - Vorsitzender
- der erste Bürgermeister der Stadt Rödental Marco Steiner
- Gisela Böhnel
- Trixi Press-Zapf
- Stefan Handke
- Hans-Jürgen Lorke
Sinnstifter-Reihe mit einem Video-Beitrag über die Stiftung unser Rödental unter www.sparkasse-co-lif.de/stiftergemeinschaft.
Wer sich engagieren möchte, kann sich an die Mitglieder des Stiftungsrates oder die Stadt Rödental unter 09563-9620 wenden und auch der Stiftungsexperte Herr Stephan Franke der Sparkasse Coburg-Lichtenfels steht unter 09571-153336 für Auskünfte zur Verfügung.
Die Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg-Lichtenfels im Sondervermögen
der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG lautet:
IBAN: DE31 783 500 00 0044 9999 44 BIC BYLADEM1COB
Verwendungszweck: „Stiftung unser Rödental"
Bitte angeben, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Soweit keine abweichende Bestimmung festlegt wird, werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 200 € dem Grundstock der Stiftung unser Rödental zugebucht. Zuwendungen von bis zu 200 € werden als Spende behandelt und zeitnah einem dem Stiftungszweck entsprechenden Vorhaben zugeführt.